Satzung

KCR

§1 Name und Gründung

Der Kegelclub wurde am 05.10.1963 gegründet.
Er trägt den Namen "KegelClub Rheinfall Konstanz" (nachfolgend „KCR" genannt) und hat seinen Sitz in Konstanz.


§2 Zweck

Der KCR soll den Mitgliedern Gelegenheit geben für: sportlichen Geist, Geselligkeit und für echte, gute Kameradschaft pflegen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.


§3 Mitgliedschaft

Der KCR besteht normalerweise aus 8-9 aktiven Mitgliedern. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
Ein neues Mitglied kann nur dann aufgenommen werden, nachdem die einfache Mehrheit der Mitglieder in einem offenen oder geheimen Wahlgang für eine Aufnahme zugestimmt haben.
Jedes neue Mitglied hat einen prozentualen Anteil vom gegenwärtigen Vereinsvermögen zu entrichten.


§4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch freiwilligen Austritt. Der Austritt aus dem KCR kann jederzeit erfolgen. Dies muss allerdings schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden
  2. durch Ausschluss! Dieser droht, wenn
    • ein Mitglied auf irgendeiner Weise das Ansehen oder die Interessen des KCR schwer schädigt
    • ein Mitglied in Vereinsgelegenheiten sich den gefassten Beschlüssen nicht fügt oder wiederholt gegen die Satzung verstößt
    • ein Mitglied nach 3 maliger Mahnung mit seinem Spielbetrag in Rückstand bleibt
    • ein Mitglied durch 3 maliges unbegründetes Fernbleiben seine Interessenlosigkeit am KCR zum Ausdruck bringt
  3. durch Tod

Das freiwillig ausgetretene Mitglied sowie das ausgeschlossene Mitglied verlieren ihre Vermögensanteile und haben keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vereinsvermögen des KCR. Zum Ausschluss ist eine ¾ Mehrheit der aktiven Mitglieder erforderlich.
Der Entscheid ist ein endgültiger und kann von dem Betroffenen auch nicht durch Anrufung der Gerichte angefochten werden. Die Entscheidung ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
Der Ausgeschlossene kann keinerlei Anspruch am KCR geltend machen.


§5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem

  • Präsidenten
  • Schriftführer
  • Kassierer

Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.
Jeder der 3 Vorstandsmitglieder kann auf Antrag durch die Mehrheit der aktiven Mitglieder abgelöst bzw. neu gewählt werden.
Der Präsident vertritt den KCR und hat die Beschlüsse des KCR zur Ausführung zu bringen.
Der Schriftführer führt in Versammlungen Protokoll. Ferner führt er an den Kegelabenden das Kegelbuch und erledigt im Einvernehmen mit dem Präsidenten den Schriftverkehr.
Der Kassierer kassiert die anfallenden Spielbeträge. Diese hat er zu verwalten. Außerordentliche Zahlungen leistet er auf Vorschlag des Vorstandes.


§6 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des KCR es erfordert.
Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einzuberufen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen getroffen.
Jedes anwesende Mitglied - auch ein Ehrenmitglied - hat auf der Mitgliederversammlung eine Stimme.


§7 Auflösung

Die Auflösung des KCR kann nur in einer außerordentlichen Versammlung und mit Zustimmung von ¾ der aktiven Mitglieder erfolgen.
Das vorhandene Vermögen wird unter den aktiven Mitgliedern aufgeteilt.


§8 sonstiges

  1. Startgebühr
    Die Startgebühr pro Kegelabend beträgt 6.--€ für jeden teilnehmenden Kegler / Gastkegler. Am Pokalabend beträgt die Startgebühr 7,50 €.
    Wird auf einer "fremden" Kegelbahn gekegelt und die Kegelbahngebühr liegt deutlich über der vom Stephanshaus, beträgt die Startgebühr 8.-- €
    (Beschluss vom 27.03.2021)
  2. Strafen bzw. Strafgelder
    Strafgelder müssen bezahlt werden für:
    • verspätetes Erscheinen zum Kegelabend (1.-- € für jede angefangene ¼ Stunde)
    • König/Teamkönig/Pudel/Pokal vergessen (5.-- €)
    • KCR-PIN am Kegelabend vergessen (2,50 €)
    • wird der KCR-PIN bei einem offiziellen Anlass (Ausflug, Weihnachtsfeier, etc.) vergessen, kostet dies eine Runde Bier oder ein anderes Getränk
    • der kleine König-Kegel muss vom König jederzeit mitgeführt werden - allerdings nicht im Geldbeutel oder am Schlüsselbund. Sollte er ihn nicht wie beschrieben dabei haben, muss der König demjenigen ein Getränk zahlen, der ihn erwischt hat
    • Aufmerksamer Spielbetrieb = sollte ein Spieler/eine Spielerin seinen Einsatz verschlafen, erhält dieser ein Strichle)
      (Beschluss vom 27.03.2021)
    • sollte ein Spieler einen anderen Spieler fälschlicherweise aufgerufen haben und steht dieser auf, erhält derjenige ein Strichle, der aufgerufen hatte
      (Beschluss vom 27.03.2021)
    • jeder Sandwurf wird als 0 gewertet (außer bei der kl. Hausnummer – da zählt ein Sandwurf 9)
      (Beschluss vom 26.01.2024)
    • beim Spiel 6-Tage-Rennen:
      • wirft ein Spieler einer Bande, bekommt dieser Spieler je nach Durchgang genauso viele Strichle (z.B.: 3. Runde = 3 Strichle)
        (Beschluss vom 30.01.2020)
      • wirft ein Spieler eine Jungfrau, bekommen die anderen Spieler je nach Durchgang genauso viele Strichle (z.B.: 4. Runde = 4 Strichle)
        (Beschluss vom 26.01.2024)
      • wirft ein Spieler einen Kranz oder einen Riss, bekommen die anderen Spieler je nach Durchgang genauso viele Strichle (z.B.: 5. Runde = 5 Strichle)
        (Beschluss vom 01.02.2025)
    • wird ein Wurf annulliert weil das rote Lämpchen angegangen ist, darf der Spieler diesen Wurf wiederholen. Passiert dies dem Spieler an dem Abend allerdings noch einmal, gilt dieser Wurf als "Sandwurf"
      (Beschluss vom 01.02.2025)
  3. Fehlen
    • fehlt ein Mitglied an einem Kegelabend wegen Krankheit, Urlaub oder ähnliches, ist der volle Durchschnitt des am Abend eingegangenen Geldes zu entrichten
    • fehlt ein Mitglied unentschuldigt oder sagt nicht spätestens 3 Stunden vor Kegelbeginn ab, zahlt dieser den normalen Durchschnitt + zusätzlich 50% des Durchschnittes als Strafe
      (Beschluss vom 27.03.2021)
    • sollte ein Kegler aktuell in der Reihenfolge dran sein und er beim Wurf fehlen sollte, wird sein Wurf als Bandenwurf gewertet (also als Nuller + 1 Strichle). AUSNAHME: derjenige ist beim Pinkeln
      (Beschluss vom 27.03.2021)
    • ist ein Kegler aktuell in der Reihenfolge beim Kegeln dran aber dieser sich beim Rauchen befindet, wird er wenn es das Spiel erlaubt "überhüpft" und der nächste Spieler ist an der Reihe. Der Raucher darf dann sein Wurf nachholen. Diese Regelung ist allerdings auf 2-mal "überhüpfen" am Abend begrenzt, danach gilt der Wurf als ausgeführter Sandwurf. Kommt es in der Folge zur Unpünktlichkeit zu Beginn eines neuen Spiels gibt es einen Strich.
      (Beschluss vom 01.02.2025)
  4. Gastkegler
    • Wenn alle Mitglieder beim Kegeln dabei sind, darf kein Gast mit kegeln
      (Beschluss vom 01.02.2025)
    • maximal 2 Gastkegler sind erlaubt, wenn mindestens ein KCR-Mitglied abwesend ist UND die 2 Gastkegler ein Paar sind. Ansonsten ist nur 1 Gastkegler erlaubt
      (Beschluss vom 01.02.2025)
    • sind mindestens 6 KCR-Mitglieder anwesend, dürfen maximal 2 Gastkegler mitmachen
      (Beschluss vom 17.01.2023 - wurde aber durch obigen Beschluss vom 01.02.2025 modifiziert)
    • sind weniger als 6 KCR-Mitglieder anwesend, dürfen auch 3 Gastkegler teilnehmen
      (Beschluss vom 17.01.2023 - wurde aber durch obigen Beschluss vom 01.02.2025 aufgehoben)
  5. Ausflug
    Beim Jahresausflug erhält jeder Teilnehmer einen entsprechenden Anteil aus der Vereinskasse. Wer ohne wichtigen Grund fernbleibt hat keinen Anspruch auf seinen Anteil. Ausnahmen bilden hier Krankheit oder z. B. einen Todesfall eines Angehörigen. In Sonderfällen entscheidet die einfache Mehrheit der Mitglieder
  6. Ehrenmitglieder
    Die Ehrenmitgliedschaft wird erteilt, sobald ein Mitglied 25 Jahre im Verein ist.
    Auch kann der Vorstand Ehrenmitglieder ernennen, die sich dem KCR besonders verdient gemacht haben.
    Ehrenmitglieder haben dem KCR gegenüber keinerlei Verpflichtungen. Sie sind jedoch am Vatertagsausflug, an der Weihnachtsfeier und an der Mitgliederversammlung immer willkommen. Bei einer Mitgliederversammlung ist ein Ehrenmitglied stimmberechtigt.
  7. Anzahl Kegler am Abend
    die maximale Kegleranzahl wird auf 10 Kegler pro Abend begrenzt. Dies bedeutet: wenn aller Mitglieder kegeln, darf auch 1 Gast dabei sein
    (Beschluss vom 17.01.2023)

§9 Gültigkeit

Diese Satzung gilt ab der vollständigen Unterzeichnung der Mitglieder und ersetzt die bisherige Satzung aus dem Jahr 1967.
Konstanz, den 12.01.2017


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